08.04.2013, 20:28
Hi,
war heute mal im Umfeld des Beamers unterwegs um mit Betroffenen zu reden und zu prüfen ob es Unterstützer gegen den Beamer und dessen Belästigung gibt.
Da das Amt mir diesen Satz geschrieben hat,
(lmmissionsschutzrechtlich ist also zu prüfen, ob durch die Lichtemissionen der Tatbestand der schädlichen Umwelteinwirkung durch Lichtimmissionen erfüllt ist und damit ein Verstoß gegen die in § 22 BlmSchG fixierten Betreiberpflichten vorliegt. Dazu müssen die Lichtimmissionen entsprechend § 3 Abs. 1 BlmSchG nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sein, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.)
werde ich versuchen den Nachweis zu erbringen das es eine erhebliche Belästigungen/Nachteile der Nachbarschaft auftritt.
Ich hatte an eine Unterschriftenaktion gedacht. Nun hab ich da aber keine Erfahrung wie so eine Liste auszusehen hat und damit mir das Amt die nicht gleich wieder vor die Füße wirft, frag ich mal:
Hat da jemand von euch einen Schimmer?
Die Resonanz heute war geteilt, von geht mich doch nichts an oder lieber keine Feinde machen bis her mit der Liste oder Riesenschweinerei war alles dabei. Den dümmsten Kommentar will und darf Ich euch nicht vorenthalten: "Na und, Deutschland hat genug Strom"
Besonders in der angrenzenden Kleingartensparte fand ich Menschen welche das Ding als echte Belästigung betrachteten.
Aber auch so fand ich ein Umfeld was sich mit Unterschriften beteiligen würde!
Nach kurzen Schock, nach wie vor am Ball
Grüße Uwe
______________
war heute mal im Umfeld des Beamers unterwegs um mit Betroffenen zu reden und zu prüfen ob es Unterstützer gegen den Beamer und dessen Belästigung gibt.
Da das Amt mir diesen Satz geschrieben hat,
(lmmissionsschutzrechtlich ist also zu prüfen, ob durch die Lichtemissionen der Tatbestand der schädlichen Umwelteinwirkung durch Lichtimmissionen erfüllt ist und damit ein Verstoß gegen die in § 22 BlmSchG fixierten Betreiberpflichten vorliegt. Dazu müssen die Lichtimmissionen entsprechend § 3 Abs. 1 BlmSchG nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sein, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.)
werde ich versuchen den Nachweis zu erbringen das es eine erhebliche Belästigungen/Nachteile der Nachbarschaft auftritt.
Ich hatte an eine Unterschriftenaktion gedacht. Nun hab ich da aber keine Erfahrung wie so eine Liste auszusehen hat und damit mir das Amt die nicht gleich wieder vor die Füße wirft, frag ich mal:
Hat da jemand von euch einen Schimmer?
Die Resonanz heute war geteilt, von geht mich doch nichts an oder lieber keine Feinde machen bis her mit der Liste oder Riesenschweinerei war alles dabei. Den dümmsten Kommentar will und darf Ich euch nicht vorenthalten: "Na und, Deutschland hat genug Strom"
Besonders in der angrenzenden Kleingartensparte fand ich Menschen welche das Ding als echte Belästigung betrachteten.
Aber auch so fand ich ein Umfeld was sich mit Unterschriften beteiligen würde!
Nach kurzen Schock, nach wie vor am Ball
Grüße Uwe
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NoName Triplett ED 102/714,
Orion Mak OMC 140/2000
ADM mit Nachführung
5er+7er+9er+11er Nagler T6
20er T2 Nagler
35er Panoptik
Meade 2x Barlow 140
UHC-S Baader
Orion Mak OMC 140/2000
ADM mit Nachführung
5er+7er+9er+11er Nagler T6
20er T2 Nagler
35er Panoptik
Meade 2x Barlow 140
UHC-S Baader