20.12.2012, 16:49
(14.12.2012, 11:09)Uchemnitz schrieb: Da hab ich gleich den Sachbearbeiter von der unteren
Naturschutzbehörde im Umweltamt angerufen und der meinte nur er wüßte auch nicht wer dann das Verbot durchsetzen müsste
Das sollte der schlaue Staatsbeamte wissen, daß die Exekutive in unseren Staat für das Umsetzen der Gesetze in der Praxis zuständig ist.
Sprich jetzt kann man eine Anzeige bei der Polizei stellen, die das wiederrum zur Staatsanwaltschaft gibt und die entscheidet wie es weitergeht.
Oder das Ordnungsamt tut dies selbst. Liegt keine Straftat vor fällt es eh auf das Ordungsamt zurück, die dann die Geldstrafen eintreiben. Wenn dem nicht nachgekommen wird trotz mehrmaliger Aufforderungen, landet es irgendwann doch bei der Staatsanwaltschaft, denn dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat.
Das dauert ... aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich langsam .. aber dafür konsequent
cs
Ingo
Erfahrung und Mut zur Lücke!